Gehalt in der Stellenanzeige: Was die EU-Richtlinie ändert
Gehalt vor dem Gespräch, keine Frage nach dem alten Gehalt: was die Entgelttransparenzrichtlinie vorsieht und was in Deutschland schon gilt.
Inhalt
- Was steht in Artikel 5 der Richtlinie?
- Gilt das in Deutschland schon?
- Wie oft steht heute ein Gehalt in der Anzeige?
- Darf man dich nach deinem bisherigen Gehalt fragen?
- Wie kommst du heute an eine realistische Spanne?
- Wohin gehört die Gehaltsvorstellung in der Bewerbung?
- So geht es mit dem CV-Tool
- Häufige Fragen
- Quellen
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) gibt dir als Bewerberin oder Bewerber zwei neue Rechte. Du sollst das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne erfahren, bevor du zum Vorstellungsgespräch gehst, und der Arbeitgeber darf dich nicht nach deinem bisherigen Gehalt fragen. Deutschland hätte die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen müssen und hat diese Frist verpasst. Ein Gesetzentwurf lag bei Redaktionsschluss am 10. Oktober 2026 nach unserer Recherche nicht vor. Wie weit die Regeln trotzdem schon gelten, ist unter Fachleuten umstritten.
Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall helfen eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft.
Was steht in Artikel 5 der Richtlinie?
Artikel 5 regelt die Entgelttransparenz vor der Beschäftigung. Er enthält drei Punkte.
- Du hast ein Recht darauf, vom künftigen Arbeitgeber das „Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle oder dessen Spanne“ zu erfahren. Die Angabe muss auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhen. Gilt ein Tarifvertrag, gehören die einschlägigen Bestimmungen dazu.
- Der Arbeitgeber darf dich nicht nach deiner bisherigen Entgeltentwicklung fragen, weder im aktuellen noch in früheren Arbeitsverhältnissen.
- Stellenausschreibungen und Berufsbezeichnungen müssen geschlechtsneutral sein, und das Auswahlverfahren muss diskriminierungsfrei ablaufen.
Wichtig ist eine Einzelheit, die oft untergeht. Die Richtlinie verlangt nicht, dass das Gehalt schon in der Stellenanzeige steht. Es reicht, wenn du es vor dem Vorstellungsgespräch erfährst, etwa auf Nachfrage oder in der Einladung. Mitgliedstaaten dürfen strenger sein und eine Angabe in der Anzeige vorschreiben. Das Indeed Hiring Lab nennt Italien und Irland als Länder, deren Gesetzentwürfe in diese Richtung gehen.
Gilt das in Deutschland schon?
Ein deutsches Umsetzungsgesetz gibt es noch nicht. Eine Kommission der Bundesregierung hat im Herbst 2025 Empfehlungen vorgelegt. Am 8. Juli 2026 antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, das zuständige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend kläre noch einzelne offene Fragen (Bundestagsdrucksache 21/7026). Einen veröffentlichten Entwurf haben wir bis zum 10. Oktober 2026 nicht gefunden. Laut einem Beitrag in der Legal Tribune Online vom Juni 2026 ist das deutsche Gesetz für 2027 geplant.
Was bis dahin gilt, wird unterschiedlich beurteilt. Richtlinien richten sich an die Mitgliedstaaten und wirken zwischen Privaten grundsätzlich nicht unmittelbar. Der Arbeitsrechtler Alexander Insam sagte dem Fachmagazin Personalwirtschaft im Juni 2026, Beschäftigte könnten sich deshalb in der Regel nicht direkt gegenüber privaten Arbeitgebern auf die Richtlinie berufen. Gerichte müssten das deutsche Recht aber richtlinienkonform auslegen. Zwei andere Arbeitsrechtler schreiben in der Legal Tribune Online, die Richtlinie gelte in weiten Teilen unmittelbar, gestützt auf Artikel 157 des EU-Vertrags und die Grundrechtecharta.
Für dich als Bewerberin oder Bewerber heißt das: Du kannst dich auf Artikel 5 berufen, wenn du nach dem Gehalt fragst oder eine Frage nach deinem bisherigen Gehalt nicht beantworten willst. Ob ein Gericht dir in einem Streit recht gäbe, ist bei privaten Arbeitgebern derzeit offen. Bei öffentlichen Arbeitgebern ist die Lage günstiger, weil sich Einzelne gegenüber dem Staat unter Umständen direkt auf eine nicht umgesetzte Richtlinie stützen können. Dort stehen die Entgeltgruppen nach Tarifvertrag aber meist ohnehin schon in der Anzeige.
Wie oft steht heute ein Gehalt in der Anzeige?
Selten. Das Indeed Hiring Lab, die Forschungsabteilung des Jobportals Indeed, hat im Mai 2026 eine Auswertung der Stellenanzeigen auf der eigenen Plattform veröffentlicht. In Deutschland enthielten 12 Prozent eine Gehaltsangabe, in Großbritannien 56 Prozent, in den Niederlanden 48 und in Frankreich 43 Prozent. Der Anteil hat sich in Deutschland in den zwei Jahren davor kaum bewegt.
Das Hiring Lab erklärt den niedrigen Wert unter anderem mit den Tarifverträgen. Wo Löhne branchenweit festgelegt werden, lassen sie sich oft aus öffentlichen Entgelttabellen ableiten, und Arbeitgeber sehen weniger Grund, sie in die Anzeige zu schreiben. Die Zahlen gelten für Anzeigen auf Indeed. Für den gesamten Stellenmarkt sind sie ein Anhaltspunkt, keine vollständige Messung.
Darf man dich nach deinem bisherigen Gehalt fragen?
Nach der Richtlinie nicht. Nach deutschem Recht ist die Frage bis zur Umsetzung nicht eindeutig verboten, und es ist umstritten, ob sie schon jetzt unzulässig ist.
Etwas anderes ist die Frage nach deiner Gehaltsvorstellung. Die Richtlinie verbietet nur die Frage nach der bisherigen Entgeltentwicklung. Nach deinen Erwartungen darf ein Arbeitgeber weiter fragen, und viele Anzeigen verlangen genau das.
Wenn dich jemand nach deinem aktuellen Gehalt fragt, kannst du mit deiner Gehaltsvorstellung antworten. Ein Satz wie „Für diese Stelle stelle ich mir ein Jahresbrutto zwischen 58.000 und 64.000 Euro vor“ beantwortet, was der Arbeitgeber eigentlich wissen will, ohne dass du dein altes Gehalt offenlegst. Falsche Angaben zu deinem bisherigen Gehalt solltest du nicht machen.
Wie kommst du heute an eine realistische Spanne?
Ohne Angabe in der Anzeige brauchst du andere Quellen.
- Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit zeigt, was sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in einem Beruf verdienen. Grundlage ist die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur, also keine Umfrage unter Freiwilligen.
- Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, steht die Entgeltgruppe oft in der Anzeige, etwa „E 11 TV-L“. Die zugehörigen Tabellen sind öffentlich.
- Du kannst vor dem Gespräch fragen. Die Frage nach der Spanne für die Stelle ist genau das, was Artikel 5 vorsieht.
- Bist du bereits beschäftigt, gibt dir das geltende Entgelttransparenzgesetz in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten ein Auskunftsrecht über das Vergleichsentgelt (§ 12 EntgTranspG). Die Richtlinie sieht ein solches Auskunftsrecht grundsätzlich für alle Beschäftigten vor. Wie Deutschland es umsetzt, ist offen.
Wohin gehört die Gehaltsvorstellung in der Bewerbung?
Verlangt die Anzeige eine Gehaltsvorstellung, nenn sie. Gibt es im Bewerbungsformular ein eigenes Feld, gehört sie dorthin. Sonst steht sie im Anschreiben, meist gegen Ende, zusammen mit dem frühestmöglichen Eintrittstermin.
Üblich ist ein Jahresbruttogehalt, als Betrag oder als enge Spanne. Rechne vorher aus, ab welchem Betrag sich der Wechsel für dich lohnt, und leg die Spanne darüber. Ob ein Anschreiben überhaupt noch nötig ist, klärt der Artikel Anschreiben 2026.
So geht es mit dem CV-Tool
Im CV-Tool schreibst du das Anschreiben im selben Werkzeug wie den Lebenslauf, mit derselben Gestaltung. Die Gehaltsvorstellung schreibst du in den letzten Absatz und passt sie je Bewerbung an, ohne den Rest neu zu setzen. Anschreiben und seine Prüfung gehören zum Bewerbungs-Pass, Lebenslauf und PDF bleiben kostenlos. Ausprobieren geht ohne Konto: zum CV-Tool.
Häufige Fragen
Muss in Deutschland jetzt jede Stellenanzeige ein Gehalt nennen?
Nein. Die Richtlinie verlangt die Information vor dem Vorstellungsgespräch, nicht zwingend in der Anzeige. Ein deutsches Gesetz, das mehr verlangt, gibt es bisher nicht.
Darf ich vor dem Gespräch nach dem Gehalt fragen?
Ja. Artikel 5 der Richtlinie gibt dir ein Recht auf das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne vor dem Gespräch. Solange Deutschland die Richtlinie nicht umgesetzt hat, ist offen, wie stark du dich gegenüber privaten Arbeitgebern darauf berufen kannst. Fragen kannst du in jedem Fall.
Was ist der Unterschied zwischen Gehaltsvorstellung und bisherigem Gehalt?
Die Gehaltsvorstellung ist, was du für die neue Stelle erwartest. Danach darf weiter gefragt werden. Das bisherige Gehalt ist, was du heute oder früher verdient hast. Die Frage danach verbietet die Richtlinie.
Was passiert, wenn Deutschland die Richtlinie weiter nicht umsetzt?
Die EU-Kommission kann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Für dich ändert das zunächst nichts. Deutsche Gerichte müssen das geltende Recht aber im Licht der Richtlinie auslegen.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 10.10.2026.
- Richtlinie (EU) 2023/970 (Entgelttransparenzrichtlinie), Art. 5, 7 und 34. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023L0970 (Primärquelle)
- Deutscher Bundestag, hib 587/2026 vom 16.07.2026 zur Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/7026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1195086 (Primärquelle)
- Indeed Hiring Lab, Lisa Feist: „Vollständige Gehaltstransparenz ist in Europa noch Zukunftsmusik“, 14.05.2026. https://www.hiringlab.org/de/blog/2026/05/14/vollstaendige-gehaltstransparenz-ist-in-europa-noch-zukunftsmusik/ (Forschungsabteilung eines Jobportals, Daten nur von der eigenen Plattform)
- Personalwirtschaft: „EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Deutschland verpasst Frist“, 08.06.2026, aktualisiert 19.06.2026. https://www.personalwirtschaft.de/news/verguetung/eu-entgelttransparenzrichtlinie-deutschland-verpasst-frist-das-sind-die-konsequenzen-203783/ (Fachmagazin, Einschätzung eines Arbeitsrechtlers)
- Legal Tribune Online, Michaela Felisiak und Dominik Sorber: Gastbeitrag zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie, 04.06.2026. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/umsetzung-entgelttransparenz-richtlinie-verschoben-haftung (Fachmedium, Meinung zweier Arbeitsrechtler)
- Entgelttransparenzgesetz, § 12. https://www.gesetze-im-internet.de/entgtranspg/__12.html (Primärquelle)
- Bundesagentur für Arbeit: Entgeltatlas. https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/ (Behörde)
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